1. Gegenstand der Vereinbarung
Mit dem Absenden einer Zahlung werden Sie automatisch Kunde und erklären sich mit diesen AGB von seedstokens.com einverstanden. Mit der ersten Zahlung bestätigt der Kunde, dass er die AGB gelesen und verstanden hat und diese vollständig und uneingeschränkt akzeptiert. Die Geschäftsbedingungen haben auch Gültigkeit, wenn die Benutzung außerhalb Deutschlands erfolgt.
2. Systembeschreibungen
seedstokens.com und deren angeschlossene Partnersysteme sind Dienstleister auf Paypal und Bitcoin Basis. Jede Bestellung wird nach Eingang überprüft, nach abgeschlossener Bezahlung wird umgehend der Gutschein zugestellt.
3. Kosten
Der Preis pro Gutschein beträgt je nach Bestellung zwischen 10,00 Euro und maximal 500,00 Euro.
4. Kündigung
Der Vertrag gilt automatisch als erfüllt nachdem seedstokens.com seine Leistung erbracht hat. Keine Rückzahlung, Rückvergütung oder Stornierung nach Auslieferung möglich !.
5. Unbeabsichtigte Kosten
Es besteht kein Rückerstattungsrecht für Kosten die dem Kunden durch Manipulation am Bezahl-Link entstanden sind.
6. Haftung
seedstokens.com haftet nicht für Leistungsverluste, Fehler, Unterlassung, Unterbrechung, verzögerte Übermittlung, Ausfall der Kommunikationsleitung, Diebstahl von Aufzeichnungen, Zerstörung von Aufzeichnungen oder die Benutzung von Aufzeichnungen, entweder als Vertragsbruch, Fahrlässigkeit oder Nachlässigkeit oder in jedem anderen Fall. Eine Haftung von seedstokens.com nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
7.Datenschutz
Das Mitglied ermächtigt die seedstokens.com, Personen-, Abrechnungs-, Chat-, und Provider- bzw. Zugangsdaten zu speichern. Diese Informationen werden jedoch nicht an unbefugte dritte Parteien weitergeleitet und nur im Falle der Anforderung durch höhere rechtliche Instanzen bekannt gegeben.
8. Gerichtsstand
Im Falle von Rechtsstreitigkeiten wird als Gerichtsstand Hagen (NRW) vereinbart.
9. Sonstiges
Sollte eine Bestimmung dieser Vereinbarung unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der restlichen Bestimmungen nicht. Vielmehr gilt an Stelle der unwirksamen Bestimmung eine dem Zweck der Vereinbarung entsprechende oder zumindest nahe kommende Ersatzbestimmung, die die Parteien zur Erreichung des gleichen wirtschaftlichen Ergebnisses vereinbart hätten, wenn sie die Unwirksamkeit der Bestimmung gekannt hätten. Gleiches gilt für die Unvollständigkeit der Bestimmungen entsprechend.
Letzte Aktualisierung 24.03.2014